Abo Bedingungen
1. Allgemeines
| 1.1. | Unter dem Titel WIRTSCHAFTSINFORMATION erscheint im Verlag Landessa AG, 6301 Zug, in der Regel alle 14 Tage ein Informationsblatt. |
| 1.2. | Das Bulletin dient zur persönlichen Information. Der Inhalt ist nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bestimmt. |
| 1.3. | Empfehlungen der WIRTSCHAFTSINFORMATION erfolgen ohne Gewähr. Der Verlag schliesst jegliche Haftung für materielle und immaterielle Schäden aus, die dem Abonnenten oder anderen Lesern der WIRTSCHAFTSINFORMATION aufgrund publizierter Empfehlungen entstanden sind. |
| 1.4. | Alle Urheber-, Verlags- und weitere Nutzungsrechte bleiben beim Verlag. |
| 1.5. | Die Wiedergabe sämtlicher Artikel, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags und unter Quellenangabe gestattet. |
2. Gültigkeitsbereich des Abonnements
| 2.1. | Die Zustellung des Bulletins erfolgt im Rahmen eines Abonnementsvertrages. Die Abonnementsbedingungen liegen der Bestellungsbestätigung bei. |
| 2.2. | Das Abonnement beginnt mit dem Eingang der Bestellungsbestätigung beim Abonnenten. |
| 2.3. | Das Abonnement wird ohne gegenseitigen Bericht der Vertragsparteien nach Ablauf einer Abonnementsperiode automatisch erneuert. Die Abonnementsperiode beträgt entweder 1 Jahr oder 6 Monate. |
| 2.4. | Das Abonnement kann jederzeit schriftlich auf das Ende einer Abonnementsperiode gekündigt werden. |
3. Abonnementspreise
| Schweiz: jährlich Fr. 380.- | |
| Schweiz: halbjährlich Fr. 210.- | |
| Ausland: jährlich Fr. 450.- | |
| 3.1. | Für halbjährliche Abonnements erfolgt kein Auslandversand. |
| 3.2. | Mehrwertsteuer und Portokosten sind in den Abonnementspreisen inbegriffen. |
4. Zahlungsbedingungen
| 4.1. | Die Abonnementspreise (Schweiz) sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar. |
| 4.2. | Die Preise für Auslandsabonnements sind bei Beginn der Abonnementsperiode für ein ganzes Jahr rein netto im voraus zahlbar. |
5. Übergangsbestimmungen
| 5.1. | Bisherige Abonnementsverträge, die vor Erlass der vorliegenden Abonnementsbedingungen abgeschlossen wurden, unterstehen diesen ab Beginn der nächsten Abonnementsperiode. |
6. Schlussbestimmungen
| 6.1. | Die Abonnementsbedingungen gemäss Ziffer 1.2. bis 1.5. behalten auch bei Kündigung des Abonnements ihre Gültigkeit. |
| 6.2. | Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Abonnementsvertrag ist Zug. |
| 6.3. | Die vorliegenden Abonnementsbedingungen gelten ab 1. Juni 2010 und ersetzen alle früheren. |


