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Abo Bedingungen

1. Allgemeines

1.1.Unter dem Titel WIRTSCHAFTSINFORMATION erscheint im Verlag Landessa AG, 6301 Zug, in der Regel alle 14 Tage ein Informationsblatt.
1.2.Das Bulletin dient zur persönlichen Information. Der Inhalt ist nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bestimmt.
1.3.Empfehlungen der WIRTSCHAFTSINFORMATION erfolgen ohne Gewähr. Der Verlag schliesst jegliche Haftung für materielle und immaterielle Schäden aus, die dem Abonnenten oder anderen Lesern der WIRTSCHAFTSINFORMATION aufgrund publizierter Empfehlungen entstanden sind.
1.4.Alle Urheber-, Verlags- und weitere Nutzungsrechte bleiben beim Verlag.
1.5.Die Wiedergabe sämtlicher Artikel, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags und unter Quellenangabe gestattet.

2. Gültigkeitsbereich des Abonnements

2.1.Die Zustellung des Bulletins erfolgt im Rahmen eines Abonnementsvertrages. Die Abonnementsbedingungen liegen der Bestellungsbestätigung bei. 
2.2.Das Abonnement beginnt mit dem Eingang der Bestellungsbestätigung beim Abonnenten.
2.3.Das Abonnement wird ohne gegenseitigen Bericht der Vertragsparteien nach Ablauf einer Abonnementsperiode automatisch erneuert. Die Abonnementsperiode beträgt entweder 1 Jahr oder 6 Monate.
2.4.Das Abonnement kann jederzeit schriftlich auf das Ende einer Abonnementsperiode gekündigt werden.

3. Abonnementspreise

Schweiz: jährlich Fr. 380.-
Schweiz: halbjährlich  Fr. 210.-
Ausland: jährlich Fr. 450.- 
3.1.Für halbjährliche Abonnements erfolgt kein Auslandversand.
3.2.Mehrwertsteuer und Portokosten sind in den Abonnementspreisen inbegriffen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1.Die Abonnementspreise (Schweiz) sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar.
4.2.Die Preise für Auslandsabonnements sind bei Beginn der Abonnementsperiode für ein ganzes Jahr rein netto im voraus zahlbar.

5. Übergangsbestimmungen

5.1.Bisherige Abonnementsverträge, die vor Erlass der vorliegenden Abonnementsbedingungen abgeschlossen wurden, unterstehen diesen ab Beginn der nächsten Abonnementsperiode.

6. Schlussbestimmungen

6.1.Die Abonnementsbedingungen gemäss Ziffer 1.2. bis 1.5. behalten auch bei Kündigung des Abonnements ihre Gültigkeit.
6.2.Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Abonnementsvertrag ist Zug.
6.3.Die vorliegenden Abonnementsbedingungen gelten ab 1. Juni 2010 und ersetzen alle früheren.

1. Juni 2010